Arbeitsaufgabe I
Die Arbeitsaufgabe I wird in der Lehrwerkstatt der Handwerkskammer unter Aufsicht durchgeführt. In einem Zeitraum von ca. sieben Stunden wird unter Anwendung maschineller Bearbeitungstechniken ein Kleinmöbel aus unterschiedlichen Materialien hergestellt.
Arbeitsaufgabe II
Die Arbeitsaufgabe II fertigt der Auszubildende im Lehrbetrieb – also z.B. bei uns. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Möbel, welches er selbst entworfen und konstruiert hat. Dieses Erzeugnis soll einem Kundenauftrag entsprechen. Die Gestaltung, Materialauswahl und Funktionalität werden bei der Bewertung ebenso berücksichtigt wie die Ausführung (u. a. Sauberkeit in der Verarbeitung, Passgenauigkeit der Verbindungen, Maßhaltigkeit, Gängigkeit der beweglichen Teile, Qualität der Oberflächenbearbeitung). Für die Herstellung dieses Gesellenstücks hat der Auszubildende 100 Stunden zur Verfügung.
Gesellenstück
Das Gesellstück ist etwas, auf das viele unserer ehemaligen Auszubildenden zu recht sehr stolz sind. Und auch wir teilen diesen Stolz. So wurde beispielsweise Marie Groeger für ihren Schreib- und Zeichentisch als Innungssiegerin 2014 und im Leistungswettbewerb der Handwerksjugend als Kammersiegerin ausgezeichnet. Außerdem platzierte sie sich hervorragend als Zweite im Gestaltungswettbewerb „Die gute Form”.